Gebührenänderung für verkehrsrechtliche Anordnung

Grundgebühr für Verkehrsrechtliche Anordnungen (VAO) mit Regelplan gem. RSA oder unter Vorlage eines Beschilderungs-/ Umleitungsplanes durch den Antragsteller ohne jegliche Änderung durch die örtliche Verkehrsbehörde:

 

Bis zu 1 Woche
Bis zu 2 Wochen
Bis zu 4 Wochen
Bis zu 5-8 Wochen
Bis zu 9-12 Wochen
Bis zu 3-6 Monate

 

Bei Verlängerungen der verkehrsrechtlichen Anordnung wird 25% des Betrages erhoben, der für eine VAO für den entsprechenden Zeitraum erhoben werden würde (Beispiel: Verlängerung um 2 Wochen = 10 Euro, Verlängerung um 5-8 Wochen = 18,75 Euro)

 

Bei einer Vollsperung erfolgt ein Aufschlag von 50% auf die jeweilige Grundgebühr (Bespiel: Grundgebühr für 5-8 Wochen = 75 Euro + Aufschlag 50% 37,50 Euro = 112,50 Euro gesamt)

 

Bei nachträglicher Änderung einer VAO (z.B. zusätzlicher Regelplan, zus. Streckenabschnitte) werden 15,00 Euro erhoben.


Informationen für Bauherren



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Geschäftsflächenprogramm


Anlagenrichtlinie der Stadt Geiselhöring